Beim Kauf eines Unternehmens sind es vor Allem zwei Aspekte, die zu berücksichtigen sind: das richtige Unternehmen auswählen und einen angemessenen Preis zahlen.
Ulrich C. Heckner und sein Team begleiten bereits seit Jahrzehnten Unternehmen im Bereich M&A. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie teure und womöglich verhängnisvolle Fehler vermeiden.
Kaufpreisermittlung
Die gängige Methode, einen Handwerksbetrieb zu bewerten, ist die sogenannten AWH-Methode niedergelegt, die auch von den Finanzbehörden als Bewertungsgrundlage, auf der sich dann Schenkungs- oder Erbschaftssteuer berechnen, akzeptiert wird.
Um den Wert der Firma zu ermitteln, sind folgende Faktoren wichtig: Leistungspalette, Gewinn, Mitarbeiteranzahl, sowie interne und externe Risikofaktoren.
Kaufpreiszahlung
Das Interesse des Verkäufers ist es sicherlich, eine Kaufpreiszahlung mit dem Tag der Übernahme in voller Höhe zu realisieren. Ein Käufer wird sich andere Gedanken machen. Und so sind folgende Modelle durchaus an der Tagesordnung.
- Zum Stichtag der Übernahme des Unternehmens werden 50 – 70 % des Kaufpreises bezahlt.
- Die zweite Kaufpreisrate orientiert sich daran, ob alle Mitarbeiter im Unternehmen verbleiben. Reduziert sich der Personalstamm innerhalb mehrerer Monate nach der Übergabe, dann kann es durchaus sein, dass je Mitarbeiter, der das Unternehmen verlassen hat, eine Kaufpreisreduzierung von bis zu 25.000,00 € vertraglich vereinbart wird.
- Dritte Rate: Diese wird in der Regel dann bezahlt, wenn das Jahresergebnis des Unternehmens sich in etwa an den Vorjahren orientiert. Alle diese Punkte müssen in einem detailliert formulierten Vertrag niedergelegt werden.
Die Rolle des Unternehmers nach der Übergabe
Jeder Käufer des Unternehmens, außer bei der Übergabe an Mitarbeiter, möchte zumindest zwölf Monate auf die Dienste des bisherigen Geschäftsführers und in der Regel auch Inhabers zurückgreifen. Wichtig ist in dem Zusammenhang auch, dass eine klare Gehaltsvereinbarung inklusive des Firmenfahrzeugs und eine eventuelle Tantieme fix vereinbart sind, wenn gewisse Gewinngrößenordnungen erreicht werden.
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Due Diligence und Letter of Intent (L.o.I.)
Bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird, wird eine Absichtserklärung (Letter of Intent, oder kurz L.o.I.) unterzeichnet. In diesem L.o.I. werden alle Eckdaten, auch die Entlohnung des Inhabers, seine Verweildauer im Unternehmen, der Kaufpreis und weitere Einzelheiten niedergelegt. Danach erfolgt die sogenannte Due Diligence (Überprüfung des Unternehmens). In einer Checkliste von etwa 100 Punkten werden alle Details des Unternehmens unter die Lupe genommen, sodass der Käufer schon rechtzeitig auf eventuelle Fußangeln aufmerksam wird. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Due Diligence Prüfung (die in mehr als 90 % der Fälle positiv ausfällt) wird der letzte Schritt, nämlich die Formulierung des Kaufvertrages in Angriff genommen.
Bevor ein Kaufvertrag erstellt wird, vereinbaren die beiden Parteien die Vorgehensweise und sichern sich gegenseitig großes Interesse an der Transaktion, d.h. der Übernahme des Unternehmens, zu.
Kaufvertrag
Diese „Verlobung“ zwischen Käufer und Verkäufer ist im nächsten Schritt eine Grundlage für einen Rechtsanwalt, der auf dieser Basis den Kaufvertrag erstellt. Rechtsanwälte übernehmen eine Vertragshaftung und schon aus diesem Grund ist die Einschaltung eines Anwaltes sinnvoll.
Auf folgendes sollten Sie dennoch achten: so wie in jeder Branche gibt es Experten und auch die, die es gerne sein wollen. Seien Sie bedacht in der Auswahl des Anwaltes und lassen Sie diese ruhig von seinen einschlägigen Erfahrungswerten berichten. Handelt es sich um einen Dienstleister, der sich auf das Thema Firmenkauf spezialisiert und in der Vergangenheit Transaktion ähnlicher Größe begleitet hat?
Ein weiterer Tipp: je präziser Ihre Anforderungen an den Anwalt desto besser. Wenn Sie vage Anforderungen stellen und sich Ihrer Sache nicht sicher sind, kann es gut sein, dass der Anwalt eine Vorlage anwendend, die möglicherweise nicht auf Ihre Transaktion passt. Die Folge können lange Diskussionen und mehrfache Änderungen sein, die Sie Zeit und Geld kosten.
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Mitarbeiter binden
Sehr oft wird uns die Frage gestellt, wie Mitarbeiter bei einem Unternehmensverkauf reagieren. Für alle gilt: Das wertvollste Gut sind die Mitarbeiter des Unternehmens. Diesen muss dargestellt werden, dass der Verkauf des Unternehmens keine gravierenden Einschnitte in ihre bisherigen Gewohnheiten nach sich ziehen wird, sondern, dass die Geschäfte auch im Interesse der Mitarbeiter kontinuierlich weiterlaufen.
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Mehr zum Thema Unternehmensnachfolge wird Ihnen in diesem Video von Ulrich C. Heckner erklärt.